Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1 - Offerte

1.1 Die HausProfis (LC-International AG - im weiteren HP genannt) ist an eine schriftliche Offerte für 14 Kalendertage ab Offertendatum gebunden. Der angebotene Preis ist ein Festpreis. Aenderungen bedürfen der ausschliesslichen Schriftform. Handschriftliche Aenderungen sind nicht erlaubt und bedürfen der Neuausstellung dieses Vertrages

1.2 HP behält sich vor, in Ausnahmefällen vom Besteller erteilte Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

1.3 Bei Änderungs- und Erweiterungswünschen erhält der Besteller von HP ein Nachtragsangebot, welches zusätzlich beauftragt werden kann.

2 - Handwerksleistung

2.1 Die HausProfis (LC-International AG) arbeiten vor Ort mit fachlich hoch qualifizierten und erfahrenen Partnerunternehmen zusammen, welche im vertraglichen Werksverhältnis zur LC-International AG stehen.

3 - Vertragsabwicklung

3.1 Als Grundlage aller Offerten und Aufträge wird zwischen HP und dem Besteller die SIA Norm 118 verbindlich vereinbart.

3.2 Um erteilte Aufträge zu Zufriedenheit des Bestellers erledigen zu können, stellt der Besteller für seinen Bereich alles sicher, damit HP die Arbeiten in dem vereinbarten Zeitraum durchführen können. Der Besteller informiert HP umgehend wenn sich abzeichnet, dass es zu Verzögerungen bei der Ausführung kommen kann. Liefert der Besteller das bauseits zu stellende Material nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und informiert HP nicht frühzeitig über diesen Umstand, so verwirkt er allfällige Ansprüche aus nicht rechtzeitiger Ausführung des Werkvertrages. Ebenso, wenn Verzögerungen wegen Falschlieferung entstehen. Für den Rückschub von Falschlieferungen ist der Besteller alleine verantwortlich. Entstehen HP durch Verzögerungen Schäden (z.B. Lohnzahlung bei Nichtbeschäftigung der Arbeitnehmer, mehrere Gänge auf die Baustelle etc.), wird der Besteller schadenersatzpflichtig. Es entstehen dem Besteller Kosten von CHF 800.00 für die Umtriebe der HP pro verzögertem Arbeitstag! Diese Verzögerung wird mit einer schriftlichen Kostengutsprache vom Besteller vor Arbeitsaufnahme bestätigt!

3.3 Liefert der Besteller das zu verarbeitende Material, so haftet grundsätzlich der Besteller für die Qualität und Gebrauchstauglichkeit dieses Materials. Jegliche diesbezügliche Haftung von HP wird wegbedungen. Für Schäden, die durch die Verwendung von bauseits geliefertem, schadhaftem Material entstehen, haftet HP nicht, sofern HP die Schäden am Material auch bei Anwendung genügender Sorgfalt nicht erkennen konnte.

3.4 Für die Einholung ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen ist der Besteller verantwortlich.

3.5 Die Arbeiten werden vor Ort gemeinsam mit dem Besteller und den ausführenden Mitarbeitern formal auf einem Abnahmeprotokoll SIA 118 abgenommen. Dieses Abnahmeprotokoll bezieht sich klar nur auf die Montage und Handwerksdienstleistung. Gewährleistungsmängel an der Ware oder fehlende Warenteile muss der Auftraggeber direkt mit dem Lieferanten einer Klärung zuführen. Die HP zeichnet hiefür nicht verantwortlich und lehnt jede Haftung dafür ab.

3.6 Wenn dabei keine Mängel festgestellt werden, bestätigen Besteller und ausführende Mitarbeiter dies gemeinsam auf dem Abnahmeprotokoll. Sollte es ausnahmsweise berechtigte Mängel geben, wird dies auch im Abnahmeprotokoll festgehalten und HP sorgt für umgehende Mängelbeseitigung.

3.7 Der Besteller(Auftraggeber) zeichnet für die freie Zufahrt zum Objekt sowie für eine Parkplatzmöglichkeit vor dem Objekt verantwortlich.

3.8 Die Arbeitszeiten der HP Handwerker sind vormittags vom 08h-12h und von 13h bis 19.30h ! In dieser Blockzeit werden die entsprechend offerierten Arbeiten am Objekt jeweils vorgenommen. Der Auftraggeber(Besteller) hat dafür besorgt zu sein, dass Anrainer sowie Anwohner und Nachbarn entsprechend informiert sind. Sollten andere Arbeitszeiten gewünscht sein, muss dies explizit im Werkvertrag(Fixpreisofferte) erwähnt werden. Die Arbeitswoche ist jeweils Montag-Freitag. Samstag ist Zuschlagspflichtig.

3.9 Die einzelnen Räume und Objekte verstehen sich leer und die bauseitig (Auftraggeberseitig) vorgenommenen Arbeiten müssen zum vereinbarten Arbeitsbeginn der HP fertig und frei zugänglich sein. Sollte dies nicht der Fall sein, verweisen wir hier vorsorglich auf die im Punkt 3.1 erwähnten Kostenfolgen. An Sonn und Feiertagen wird keine Dienstleistung erbracht.

3.10 Der Auftraggeber (Besteller) ist für die rechtzeitige und komplette Bereitstellung der Ware am Ausführungsort verantwortlich und zuständig. Bei fehlender oder schadhafter Ware ist der Auftraggeber (Besteller) für die Reklamation und Beibringung eines Ersatzes zuständig .Die Kontrolle der Ware auf Vollständigkeit und Richtigkeit ist Sache des Auftraggebers. Die Handwerker der HP sind jederzeit gerne behilflich im Zuge der Montage oder Handwerksdienstleistung! Mehrkosten aufgrund fehlender oder falscher Ware trägt der Auftraggeber (Besteller)! Mehrkosten bedürfen der schriftlichen Kostengutsprache seitens des Auftraggebers.

4.10 Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers nicht innerhalb von 4 Monaten zur Ausführung aufgeboten, so verfällt der Auftrag und gilt als Vertragsrücktritt seitens des Auftraggebers! Hierbei verweisen wir auf die Kostenfolge Punkt. 8(acht) Vertragsrücktritt.

4 - Bezahlung

4.1 Abweichend zur Zahlung auf Rechnung behält sich HP das Recht vor, die Abrechnung der Leistungen alternativ über Anzahlung, Vorauskasse bzw. Bauabschnittszahlungen vorzunehmen. Der Fixpreis gilt als vereinbart versteht sich als Pauschalangebot, und darf bei der Bezahlung nicht abgeändert werden. Dies gilt für beide Vertragsparteien. Lediglich zusätzliche Dienstleistungen und Material welches nicht Bestandteil der Fixpreisofferte war und auf dem SIA 118 Protokoll unterschriftlich erwähnt wurde, kann nachträglich berechnet werden.

5 - Treuepflicht, Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

5.1 Alle Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen weder für eigene Zwecke des Bestellers weiterverwendet, noch an Dritte gesamt oder auch in Auszügen weitergegeben werden. Bis zur vollständigen Bezahlung behält HP das Eigentumsrecht an den von HP gelieferten Materialien.

6 - Haftung

6.1 Kommt es beim Besteller zu einem Schaden wegen einer unwesentlichen Pflichtverletzung durch HP, gleich aus welchem Rechtsgrund, so haftet HP für alle typischerweise entstehenden Schäden, die HP verschuldet hat. Falls es beim Besteller zu einem Schaden wegen einer unwesentlichen Pflichtverletzung durch HP - gleich aus welchem Rechtsgrund - kommt, so haftet HP allerdings nicht für entfernte, also nicht typischerweise entstehende Sach- u. Vermögensschäden, die HP lediglich leicht fahrlässig zu vertreten hat.

7 - Datenschutz

7.1 HP verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung, zur Pflege der Kundenbeziehungen und zu Werbeansprachen. Die dafür erforderlichen Daten werden ggf. an Dienstleister weitergeleitet. Zum Zweck der eigenen Kreditprüfung rufen wir ggf. Bonitätsinformationen auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ab. Listenmäßige Adressdaten nutzen und übermitteln wir ggf. für werbliche Ansprachen unserer Partnerunternehmen. Selbstverständlich kann der Besteller der Weitergabe seiner Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Bitte wenden Sie sich damit schriftlich an die HP LC-International AG. CH-9443 Widnau.

8 - Vertragsrücktritt

8.1 Tritt der Kunde vor Baubeginn vom Vertrag zurück, gilt als Schadensersatz 15% der Umsatzsumme als vereinbart. Ein Rücktritt während der Renovation wird konform SIA 118 Vorgabe Baufortschritt errechnet und gilt als vereinbart.